Elternzeit, Beschäftigungsverbote und Urlaub bzw. deren Abgeltung
Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 19.03.2019 9 AZR 495/17 klargestellt, dass der im Rahmen der Elternzeit zustehende Erholungsurlaub nicht zum 31.03. des Folgejahres verfalle, wenn der Arbeitgeber vorher nicht