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Nachbar­schaftsrecht

Das Nachbarschaftsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen benach-barten Grundstückseigentümern, aber auch zwischen Besitzern zB. Mietern.

Es ist nur zum Teil im BGB geregelt, konkrete Regelungen finden sich vor allem in den Landesgesetzen, vereinzelt auch in Ortssatzungen. Fast jedes Bundesland hat ein eigenes Nachbarrechtsgesetz. Weitere Regelungen der nachbarschaftlichen Verhältnisse finden sich aber auch im öffentlichen Baurecht, sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene. Hier kommt vor allem das Bauordnungsrecht ins Spiel mit seinen Regelungen zu bestimmten Abstandsflächen.

Zum Streit kommt es insbesondere immer wieder dann, wenn die Regelungen an den Grundstücksgrenzen nicht beachtet werden. So z. B. bei Überbauten, Abstandsflächen für Bauwerke, Pflanzen- und Baumwuchs, aber auch bei Unkraut und konkreten Bepflanzungen. Daneben sind auch die Immissions­schutzgesetze sowohl hinsichtlich der Verbreitung von Abgaben, die auch beim Grillen entstehen oder bei Lärm zu beachten.

Zahlreiche Bundesländer, insbesondere Nordrhein-Westfalen schreiben in bestimmten Konstellationen und zu bestimmten Problemlagen vor Einschaltung der Gerichte die Durchführung eines Schiedsverfahrens zwingend vor. Der für das jeweilige betroffene Grundstück zuständige Schiedsmann kann über das örtliche Amtsgericht erfragt werden.