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Verkehrsunfälle

Nach einem Verkehrsunfall kommt recht schnell die Frage auf, welche am Unfall beteiligte Person die Schuld an dem Unfall trägt. Ob eine Teilschuld vorliegt, kann oftmals erst nach Erörterung des Unfallgeschehens unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung geklärt werden. Hierbei sind neben möglichen Verstößen gegen die Straßen-verkehrsordnung auch die jeweiligen Vehikel, die in den Unfall involviert waren, vor folgendem Hintergrund von besonderer Bedeutung:

Die von einem Kraftfahrzeug ausgehende abstrakte Gefahr, die sogenannte Betriebsgefahr, führt grundsätzlich zu der im Straßen-verkehrsgesetz geregelten verschul-densunabhängigen Gefährdungs-haftung des Halters für die Schäden, die bei dem Betrieb des Fahrzeugs eintreten; § 7 Straßenverkehrsgesetz. E-Scooter, Fahrradfahrer, Pedelecs und natürlich Fußgänger unterliegen einer solchen Betriebsgefahr nicht, so dass es bei Unfällen zwischen diesen Vehikeln und PKWs zu unterschiedlich anzusetzenden Verschuldensmaßstäben kommt.

Selbst wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und damit die Schuldfrage geklärt ist, sollten Sie dennoch auf die Hinzuziehung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts nicht verzichten. Zuerst wird die gegnerische Haftpflichtversicherung ermittelt; bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen liegen die Informationen innerhalb weniger Tage vor.

Bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls sind folgende Schadenspositionen regelmäßig von besonderer Bedeutung.

  • Fahrzeugschaden; fiktive Reparaturkosten oder Abrechnung nach Werkstattrechnung
  • Sachschäden; Brille, Kleidung, mitgeführte Gegenstände
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Mietwagenkosten
  • Abschlepp- sowie Fahrbahnreinigungskosten
  • Wertminderung
  • Sachverständigenkosten
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall
  • uvm.

Die rechtzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts führt zur Vermeidung von Fehlern und gibt Ihnen einen Überblick, welche Ansprüche Sie in welcher Höhe durchsetzen können. Wir raten Ihnen insbesondere vor dem Hintergrund, dass Versicherungen sich im Verkehrsrecht auskennen und eigene Abteilungen hiermit betrauen, zur Konsultierung eines Rechtsanwalts, denn nur so entsteht eine „Waffengleichheit“. Versicherungen sind auch nur Unternehmen, welche gewinnmaximierend agieren und die Schadenssumme möglichst gering-halten wollen.

Als unverschuldeter Geschädigter müssen Sie noch nicht einmal die anfallenden Rechtsanwaltskosten tragen, diese gleicht die Haftpflichtversicherung des Schädigers aus. Somit ist unsere Tätigkeit für Sie bei unverschuldeten Verkehrsunfällen kostenlos. Doch auch bei einer Teilschuld lohnt es sich regelmäßig einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir prüfen für Sie die Haftungsquote und zeigen mögliche Alternativen zu kostengünstigeren Regulierungen des Schadens auf, zum Beispiel über eine Kaskoversicherung im Rahmen des Quotenvorrechts. Bei einer Teilschuld werden die Rechtsanwaltskosten anteilig reguliert. Sollte die Haftpflichtversicherung nicht alle Schadenspositionen regulieren, so besprechen wir die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko einer Klageerhebung, sofern keine Rechtsschutzversicherung das Klageverfahren deckt.

Lassen Sie sich umfassend und kompetent von den auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälten der Kanzlei Menzel & Partner beraten!