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Miet- und Pachtrecht

Das Mietrecht gehört zu einem der umfassendsten Rechtsgebiete in Deutschland. Es ist im BGB, aber auch in zahlreichen Nebengesetzen festgehalten und regelt im Streitfall die Rechte sowohl von Mietern als auch von Vermietern. Es umfasst die Mietverhältnisse über Wohnraum, Gewerberaum, Grundstücke, aber auch die Überlassung eines Gegenstandes zum Gebrauch und den Genuss der Früchte, die man gemeinhin als Pacht bezeichnet.

Das Mietrecht enthält im Groben Gesetze zur Kündigung, Mieterhöhung, Modernisierung, Betriebs- und Heizkosten, Wohnflächenberechnungen u.a.

Unter anwaltlichem Tätigkeitsbereich Mietrecht fallen schwerpunktmäßig die Kündigung des Mietverhältnisses auch im Rahmen von Sonderkündigungsrechten und der Anmeldung von Eigenbedarf.

Die Erstellung von Wohnungsübergabe­protokollen.

Die Heizkosten und deren Berechnung.

Mieterhöhungen, Mietkaution, Mietminderung, Mietschulden, der Mietvertrag als solcher, auch im gewerblichen Bereich, Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen, Tierhaltung, Untervermietung sowie die hierzu gehörenden gerichtlichen Verfahren sowie die Vollstreckung.