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Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein zentraler Bestanteil des Sozial- und Rechtsstaates. Es umfasst das Recht der öffentlich-rechtlichen Leistungen und Hilfen des Bürgers gegen den Staat um ein Menschenwürdiges Dasein zu gewährleisten. Das Leben hat jedoch immer mehr Rechtsfälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann. Dies ist insbesondere im Sozialrecht der Fall.

Wir haben uns auf das Sozialrecht spezialisiert und vertreten Versicherte sowie Leistungsberechtigte gegenüber den Sozialbehörden, Arbeitsagenturen, Jobcentern, Krankenkassen, Pflegekassen, der Rentenversicherung und den Berufsgenossenschaften.

Die Vertretung erfolgt sowohl im gerichtlichen als auch außergerichtlichem Verfahren.

Nachfolgend möchten wir Ihnen ein Überblick über die klassischen Gebiete des Sozialversicherungsrecht verschaffen die wir in unserer Kanzlei betreuen.

Die gesetzliche Krankenversicherung

  • Krankengeld / Aussteuerung
  • Ambulante und stationäre Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
  • Hilfsmitteln / Heilmittel
  • Arzneimittel

Die gesetzliche Rentenversicherung

  • Erwerbsminderungsrente
  • medizinische Rehabilitationsmaßnahme

Die gesetzliche Pflegeversicherung

  • Einstufung in die Pflegestufen
  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen

Die gesetzliche Unfallversicherung

  • Unfallrente
  • Heilbehandlung / Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Das Kindergeld

Unterhaltsvorschussleistungen

Schwerbehindertenrecht

  • Grad der Behinderung
  • Merkzeichen

Sozialhilfe SGB II (Harz IV) / Leistungen nach SGB XII

  • Regelbedarf
  • Kosten der Unterkunft
  • Mehrbedarf
  • Umzugskosten
  • Aufhebung und Erstattung
  • Anrechnung von Einkommen
  • Vermögensfreibeträge

Das Arbeitslosengeld

  • Dauer und Höhe Arbeitslosengeld
  • Sperrzeiten

Lassen Sie sich durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten um die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen zu können.