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Arbeitsrecht

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertreten unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder bundesweit in allen Instanzen: Arbeitsgericht, Landes- arbeitsgericht und Bundesarbeits-gericht.

Befristungen und deren Entfristung, Teilzeit, Brückenteilzeit, Kündigungsschutz, Elternzeit, Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und Elternzeit, Arbeitszeitüberschreitungen, Urlaubsansprüche und deren Abgeltung, Aufhebungsvereinbarungen, Ausschlussfristen, Schadenersatzansprüche aus dem Nachweisgesetz sowie aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Auskunfts-ansprüche aus dem Arbeitszeitgesetz, besondere Schutzvorschriften für Schwerbehinderte, fristlose und fristgemäße (außerordentliche und ordentliche) Kündigungen, Daten-schutzbestimmungen, Mitbe-stimmungsrechte des Betriebsrats sind Themen, die für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber von erheblicher Bedeutung sind. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber finden bei uns Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, die sich in der Materie Arbeitsrecht auskennen und bundesweit ihre Interessen vertreten. Die oben aufgeführten Stichpunkte können über Seiten fortgeführt werden, denn das Arbeitsrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet, welches von der Rechtsfortbildung seitens des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sowie Gesetzesänderungen der jeweiligen Bundesregierungen lebt.

Den meisten arbeitsgerichtlichen Verfahren liegt eine Kündigung zugrunde. Kontaktieren Sie uns unverzüglich, denn nach Zugang der Kündigung müssen Sie binnen 3 Wochen (!!!) Kündigungsschutzklage erheben, andernfalls ist die Kündigung, egal wie fehlerhaft und sinnbefreit sie ist, wirksam. Sollte diese Frist verstrichen sein, prüfen wir für Sie die Möglichkeit der Zulassung verspäteter Klagen nach § 5 Kündigungsschutzgesetz. Selbst wenn ein Kündigungsgrund vorliegt und damit die Kündigung rechtmäßig zu sein scheint, lohnt sich die Konsultierung eines erfahrenen Rechtsanwalts im Arbeitsrecht dennoch, denn einige Kündigungen leiden unter Formfehlern, welche zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können. Wurde der Betriebsrat rechtzeitig und ordnungsgemäß angehört, hat die zur Kündigung berechtigte Person die Kündigung ausgesprochen, wurde die Schwerbehindertenvertretung ange-hört und hat das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung erteilt, ist die Änderungskündigung unbestimmt, wurde Ihnen im Ausbildungsverhältnis gekündigt? Diese und viele weitere Fragen klären wir parallel zur Frage der Rechtmäßigkeit des Kündigungs-grundes.

Im Rahmen des Kündigungs-schutzprozesses kann ebenfalls eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsverhältnisses erstritten werden. Darüber hinaus besprechen wir mit Ihnen, ob nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit verhängt wird.

Auch für Arbeitgeber lohnt sich eine zeitnahe Kontaktaufnahme vor Abschluss eines Arbeitsvertrages oder des Ausspruchs einer Kündigung. Bereits bei der Ausschreibung von Stellenangeboten können die erste Fehler begangen werden. Erst recht lohnt es sich bei der Ausarbeitung eines Arbeitsvertrags einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren. Beispielsweise sind viele Ausschlussklauseln nicht an die aktuelle Rechtsprechung und die Gesetzesänderungen angepasst. Ebenfalls werden vor Ausspruch der Kündigung die relevanten Weichen gestellt. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten einer Kündigung und klären vorab, ob eine Abmahnung ausgesprochen werden muss oder eine fristlose/fristgemäße Kündigung zielführend sein wird. Da der Ausspruch einer rechtswidrigen/ fehlerhaften Kündigung vor dem Hintergrund des Annahme-verzugslohns kostenintensiv werden kann, lohnt sich eine rechtzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts allein aus finanziellen Gesichtspunkten.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Möglichkeiten der zeitlich (nicht) begrenzten Verringerung der Arbeitszeit; siehe §§ 8, 9a TzBfG. Die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit wird auch Brückenteilzeit genannt. Weiterhin kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 1 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos oder mit Sachgrund befristen. Ob das Arbeitsverhältnis rechtswirksam befristet wurde, kann im Rahmen einer Entfristungsklage überprüft werden. Auch hier muss der Arbeitnehmer zeitnah aktiv werden, denn er muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Weiterhin machen wir für Sie entgangenen Arbeitslohn geltend und prüfen, ob mögliche Ausschlussfristen dem entgegenstehen. Wirksame Ausschlussfristen können zum Untergang des Anspruchs führen, wenn der Anspruch nicht innerhalb eines gewissen Zeitraums gegenüber dem Arbeitgeber und anschließend gerichtlich geltend gemacht werden.

Bei Urlaubsansprüche und deren Abgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) kommt es immer wieder zu Problemen, insbesondere dann, wenn auf Grund einer längeren Krankheit oder Elternzeit der Urlaub nicht gewährt werden konnte. Sowohl im Urlaubsrecht als auch in anderen Teilbereichen des Arbeitsrechts sind insbesondere Tarifverträge, Mantel-tarifverträge, Betriebsvereinbarungen sowie der Arbeitsvertrag heran-zuziehen, da in fast allen Arbeitsverhältnissen der Arbeitgeber mehr als 20 Urlaubstage auf eine 5-Tage Woche berechnet gewährt.

Selbstverständlich überprüfen wir Arbeitszeugnisse (Zwischenzeugnisse wie Endzeugnisse) und klären anhand der Formulierungen im Zeugnis auf, welche Note hinter den meist wohlwollend formulierten Sätzen steckt.

Ebenfalls beraten wir Sie, wenn Sie einen Betriebsrat gründen wollen. Hierbei müssen einige Verfahrens- und Formvorschriften beachtet werden, damit die Wahl wirksam ist und der Betriebsrat seine Tätigkeit aufnehmen kann. Ebenfalls unterstützen wir den Betriebsrat und das Betriebs-ratsmitglied bei der Geltendmachung von Mitbestimmungsrechten und sonstigen Beteiligungsrechten, bei der Anfechtung von Betriebsratswahlen und vielen weiteren Rechten und Pflichten.

Lassen Sie sich kompetent und umfangreich von den Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht der Kanzlei Menzel & Partner beraten und zögern Sie nicht, denn Ausschlussklauseln wie gesetzliche Fristen sind zu beachten und führen im schlimmsten Fall zum Verlust ihrer Rechte.