Der Notar ist zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Immobilienrecht
• Grundstückskaufverträge
• Wohnungseigentumskaufverträge
• Grundschuldbestellungen
Ehe- und Familienrecht
• Eheverträge
• Scheidungsfolgevereinbarungen
Erbrecht
• Testamente
• Erbverträge
• Erbscheine
• Erbausschlagungen
• Schenkungs- und Übertragungsverträge
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
• Entwicklung von General- und Vorsorgevollmachten
• Abfassung von Patientenverfügungen
Wir erstellen für Sie kuzfristig Entwürfe, wenn Sie uns unter Angabe der wesentlichen Daten damit beauftragen.
Füllen Sie bitte hierfür eines der nachfolgenden Formulare aus, sofern ein passendes Formular für ihr Anliegen vorliegt.
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