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Strafrecht & Ordnungswidrig­keitenrecht

Wir vertreten Sie umfassend in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

Gerade im Bereich des Strafrechts empfiehlt sich eine möglichst frühe Einschaltung eines Strafverteidigers / einer Strafverteidigerin schon im Ermittlungsverfahren. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft ermittelt diese mithilfe der Polizei den zugrunde liegenden Sachverhalt und klärt, ob gegen den Betroffenen/die Betroffene Anklage erhoben werden soll oder aber ob das Verfahren eingestellt wird. Es beginnt in der Regel mit Übersendung eines Anhörungsbogens der Polizei, mit welchen ihnen eröffnet wird, dass sie nunmehr Beschuldigter in einem Strafverfahren sind. Gegebenenfalls beginnt ihr Strafverfahren aber auch mit einer konkreten Ermittlungsmaßnahme, wie z.B. einer Hausdurchsuchung oder gar einer Festnahme. Schon hier erfolgen erste wichtige Weichenstellungen, es gilt nämlich die Frage zu klären ob man sich zu den erhobenen Vorwürfen äußert oder zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch macht. Hierfür ist in den meisten Fällen die vollständige Kenntnis der Akte unabdingbar, welche sie nur über einen Verteidiger erlangen können. Gerade im Ermittlungsverfahren bestehen vielfältige Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung, bei welchen sie ein Strafverteidiger unterstützen kann. Ferner besteht auch Beratungsbedarf bezüglich der vielschichtigen Ermittlungsmöglichkeiten von Staatsanwaltschaft und Polizei im Rahmen des Ermittlungsverfahrens (erkennungsdienstliche Behandlungen, Wohnungsdurchsuchungen bis hin zu Untersuchungshaftbefehlen). Das Ermittlungsverfahren endet mit Anklageerhebung oder der Verfahrenseinstellung.

Sofern die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu dem Entschluss kommt Anklage zu erheben, schließt sich unmittelbar das Zwischenverfahren bei dem für die Anklage zuständigen Gericht an. Dort wird die Anklage geprüft und gegebenenfalls zur Hauptverhandlung zugelassen. Damit endet auch schon das Zwischenverfahren und es beginnt das für den Betroffenen/die Betroffene entscheidende Hauptverfahren, welches im Wesentlichen aus der vor dem zuständigen Gericht durchzuführenden Haupt Verhandlung besteht. Auch im Rahmen der Hauptverhandlung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, sei es als Wahlverteidiger oder auch Pflichtverteidiger. Die Beauftragung eines Verteidigers/einer Verteidigerin ist in jedem Verfahrensstadium möglich. Sie haben das Anrecht auf einen Pflichtverteidiger, welcher Ihnen zwar vom Gericht gestellt aber durchaus von Ihnen ausgewählt werden kann, sofern ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Dies ist z.B. der Fall, wenn Ihnen ein Verbrechen (also eine Tat die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird) zur Last gelegt wird, wenn es sich um einen Fall mit schwieriger Sach- oder Rechtslage handelt oder aber sie aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind sich angemessen selbst zu verteidigen.

Das Hauptverfahren endet in der Regel mit einem Urteil. Gegebenenfalls wird Ihnen aber auch ein Strafbefehl (also eine Verurteilung im schriftlichen Verfahren ohne dass eine Hauptverhandlung gegen Sie durchgeführt wurde) zugestellt, welcher im Wesentlichen einem Strafurteil gleichsteht. Auch hier ist es sinnvoll einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin einzuschalten um die Frage zu klären, ob gegen das Urteil oder den Strafbefehl gegebenenfalls Rechtsmittel eingelegt werden um die Sache erneut zu verhandeln.

Auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts, einer Art kleinen Strafrecht, stehen wir Ihnen in allen Bereichen zur Verfügung. Hier geht es im Wesentlichen um kleinere Verstöße aus dem Straßenverkehr (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsvergehen, etc.), aber auch in sämtlichen weiteren Lebenslagen, sei es als Tierhalter, als Unternehmer oder z.B. im Rahmen der Corona Schutzverordnung, gibt es immer Verstöße welche mit Verwarngeldern oder Bußgeldern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollen. Auch hier finden sich die bereits erwähnten Verfahrensabschnitte vom Ermittlungsverfahren bis hin zum Hauptverfahren und die Einschaltung eines Verteidigers/einer Verteidigerin kann hilfreich sein. Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich des Straßenverkehrs sind häufig auch durch Rechtsschutz Versicherungsverträge mit Verkehrsrechtsschutz abgedeckt.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren ganz gleich in welcher Form sie mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren in Berührung kommen. Die durch eine Verteidigung entstehenden Kosten werden vor unserer Beauftragung transparent und verbindlich erörtert und Sie können entscheiden ob sie den Weg durch das Straf- oder Bußgeldverfahren alleine oder in Begleitung eines erfahrenen Verteidigers oder einer erfahrenen Verteidigerin gehen wollen.