Neue Bußgelder ab dem 28.04.2020

Die StVO-Novelle, welche außerhalb von Corona-Zeiten für weitaus größeren Gesprächsbedarf gesorgt hätte, dient laut Gesetzgeber der Sicherheit des Straßenverkehrs. Sofern man in den Bußgeldern eine Abschreckungsfunktion sieht, werden die Neuerungen definitiv so manchen Fahrer zu einem Umdenken bei auch nur geringeren Geschwindigkeitsverstößen führen.

Innerorts wird fortan bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h neben einem Punkt im Fahreignungsregister ein Fahrverbot von einem Monat verhängt, außerorts bereits bei 26 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit!

Ferner müssen Kraftfahrer, die keine Rettungsgasse bilden, in Zukunft 200,00 EUR Bußgeld zahlen und mit zwei Punkten sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Eine ausführliche Übersicht zum Bußgeld- und Punktekatalog sowie weitere Informationen sind auf dem Internetauftritt des Kraftfahrt-Bundesamtes zu finden.

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