Keine Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs

Der zum 28.04.2020 in Kraft getretene Bußgeldkatalog wird in Nordrhein-Westfalen nicht angewendet. Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalens hat einen entsprechenden Erlass an die zuständigen Stellen geschickt. Eine formale Rückkehr zum alten Bußgeldkatalog gibt es in NRW damit aber nicht, es ist lediglich eine Zwischenlösung. Hintergrund dieses „Schlingerkurses“ ist ein Formfehler der StVO-Novelle; eine Verletzung des Zitiergebots des Grundgesetzes liegt vor. Andere Bundesländer agieren ähnlich wie NRW. So wurden in der Anfangszeit verhängte Fahrverbote, welche auf der Novelle beruhten, zurückgenommen. Sollte es dennoch zu einer Anwendung der neuen Vorschriften kommen, lohnt sich in jedem Fall der Einspruch gegen den drohenden Bußgeldbescheid.

 

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