Alexa als Zeugin

2560 auf 1708

Vor dem Landgericht Regensburg wurde ein 54-jähriger Mann wegen Totschlags verurteilt. Aufsehen erregte jedoch auch der Umstand, dass zwei Sprachaufzeichnungen des Lautsprechers „Amazon Echo“ in den Prozess eingeführt wurden, wonach sich der Täter kurz vor Mitternacht in der Wohnung des Opfers aufhielt und diese gegen 03:00 Uhr verließ. Amazon zeigte sich kooperativ und gab die Daten heraus. Gerade im Hinblick auf die voranschreitende Digitalisierung und Automatisierung (Stichwort: Smart-Home, GPS-Daten von Fahrzeugen und Mobiltelefonen sowie Sprachassistenzsysteme) werden immer mehr Daten zur Rekonstruktion von Tatabläufen zur Verfügung stehen. Inwiefern Datenschutzbestimmungen und weitere Fragen der Verwertbarkeit (z.B. Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes) dem entgegenstehen, bleibt abzuwarten, es werden sicherlich noch einige interessante Entscheidungen folgen.

Empfohlene Beiträge