Keine Einschränkung des Umgangsrecht wegen Corona

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Umgang zwischen dem nicht betreuenden Elternteil und den Kind zum absolut notwendigen Minimum sozialer zwischenmenschlicher Kontakte gehört, so dass auch der in einem anderen Haushalt lebende Elternteil während der Pandemie den Umgang wie bisher ( Umgangskontakte an Wochenenden mit Übernachtung)ausüben darf. Solche persönlichen Kontakte werden auch nicht, trotz Pandemie, durch Telefonate oder aber Kontakte mit Entfernung ersetzt.  Die Kernfamilie ist danach von der politischen Empfehlung soziale Kontakte zu vermeiden, nicht umfasst.

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