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Familienrecht

Das Familienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das in der jüngeren Vergangenheit insbesondere durch diverse Gesetzesänderungen eine erhebliche Veränderung erfahren hat. Wir beraten und vertreten sie kompetent, empathisch und durchsetzungsfähig.

Die Erfahrung unserer Kanzlei spiegelt sich wider in der Berechtigung unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Tragung der Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht. Unsere im Familienrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Kamener Praxis für Familienrecht, in der ein regelmäßiger Austausch mit Richtern, Gutachtern, Verfahrensbeiständen sowie Mitarbeitern der Jugendämter Kamen und Bergkamen stattfindet.

Das Familienrecht beschäftigt sich primär mit den Fragen im Zusammenhang der Trennung und Scheidung von Eheleuten. Hier ist zu klären, welche Unterhaltsansprüche bestehen, ob ein Zugewinn vorhanden ist, wie Hausrat, Vermögen oder Verbindlichkeiten aufzuteilen sind. Ebenso natürlich die Klärung der Versorgungsansprüche gegenüber Rentenversicherungsträgern oder aber privaten oder beruflichen Altersvorsorge-Versicherungen. Ferner sind Unterhaltsansprüche der Kinder zu prüfen, auch ist die Frage zu klären wie der Umgang mit minderjährigen Kindern geregelt wird oder aber ob sorgerechtliche Entscheidungen notwendig sind. Weiterhin ist von Bedeutung wie einer eventuell vorhandene Immobilie aufgeteilt wird oder aber ob die Kündigung eines Mietverhältnisses notwendig wird. Wir prüfen im Rahmen der Beratung inwieweit staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden können. Dies beschränkt sich nicht nur auf die Gewährung von Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe sondern auch auf Ansprüche wie Wohngeld, Kinderzuschlag usw.

Weiterhin gehört zum Familienrecht auch die Überprüfung und Erstellung von Eheverträgen sowie Unterhaltsansprüche von Müttern nichteheliche Kinder. Ferner die Auseinandersetzung mit dem Jugendamt bei Eingriffen in das Sorgerecht der Eltern bspw. bei Inobhutnahmen von Kindern. Ebenso sind natürlich auch die Probleme der Unterhaltsverpflichtung von Kindern ihren Eltern gegenüber immer wieder Thema unserer täglichen Beratung. Weiterhin die Auseinandersetzung von Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften.